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Unfallhilfe · Sachverständigen Bayern

Ihre Rechte nach einem Verkehrs­unfall

Gutachter, Werkstatt, Mietwagen, Rechtsanwalt: Ihre Möglichkeiten im Haftpflichtfall.

Unabhängig.Persönlich.Bei Ihnen vor Ort.
Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall
Ein Anliegen. Ein persönlicher Ansprechpartner.
VERSTEHEN. ENTSCHEIDEN. HANDELN.

Nach dem Unfall
die richtigen Fragen stellen.

Wer begutachtet den Schaden? Wer übernimmt die Kosten? Welche Unterstützung ist sinnvoll? Hier finden Sie eine verständliche Orientierung zu Ihren Möglichkeiten.

DER AUSGANGSPUNKTIhre Situation
bestimmt den Weg.

Haftpflicht, Mitschuld und Kasko unterscheiden sich. Wählen Sie zuerst die passende Einordnung.

IHRE EINORDNUNG

Wenn die Gegenseite voll haftet.

Erforderliche Gutachterkosten werden grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Bei kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Wir klären den passenden Prüfungsumfang vor der Beauftragung.

IHRE MÖGLICHKEITEN IM ÜBERBLICK
Justitia als Symbol für Rechte und eine faire Schadenregulierung
FAKTEN. KLARHEIT. FAIRNESS.

Ihre Rechte.
Verständlich
erklärt.

Im unverschuldeten Haftpflichtfall dürfen Sie eigene Experten einschalten und Angebote der gegnerischen Versicherung unabhängig prüfen lassen.

01

Freie Wahl des Gutachters

Im Haftpflichtfall unabhängig auswählen.

Sie dürfen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Bei voller Haftung der Gegenseite trägt deren Versicherung grundsätzlich die erforderlichen Gutachterkosten. Bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.

Darauf sollten Sie achten +

Ob ein umfangreiches Gutachten erforderlich ist, hängt vom Schaden ab. Bei einem kleinen Schaden kann eine kompaktere Dokumentation sinnvoll sein.

02

Freie Werkstattwahl

Vertrauenswerkstatt beauftragen.

Im Haftpflichtfall dürfen Sie die Werkstatt Ihres Vertrauens wählen. Welche Kosten erstattet werden, hängt vom Einzelfall ab; bei Kasko können vertragliche Werkstattbindungen gelten.

Darauf sollten Sie achten +

Werkstattwahl und erstattungsfähige Reparaturkosten sind getrennte Fragen. Im Kaskofall sollten Sie eine vereinbarte Werkstattbindung vorher prüfen.

03

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Mobilität passend zum Bedarf klären.

Für die erforderliche Ausfallzeit kann ein Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht kommen. Voraussetzungen und angemessenen Umfang klären Sie vorab.

Darauf sollten Sie achten +

Mietwagen und Nutzungsausfall sind Alternativen. Nutzungsbedarf, Dauer und angemessene Kosten müssen im konkreten Fall geprüft werden.

04

Unterstützung durch einen Rechtsanwalt

Ansprüche rechtlich einordnen lassen.

Sie dürfen einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen. Erforderliche Anwaltskosten werden von der Gegenseite entsprechend ihrer Haftungsquote erstattet.

Darauf sollten Sie achten +

Ein Verkehrsrechtsanwalt prüft Haftung, Fristen und rechtliche Forderungen. Unser Gutachten dokumentiert den technischen Schaden.

05

Erstattung weiterer Schäden

Den gesamten Schaden im Blick behalten.

Auch Wertminderung, Abschleppkosten, Unkostenpauschale, An- und Abmeldekosten sowie beschädigte persönliche Gegenstände können erstattungsfähig sein. Welche Positionen im konkreten Fall anfallen, muss geprüft werden.

Darauf sollten Sie achten +

Bewahren Sie Rechnungen und Nachweise auf. Nicht jede Schadenposition fällt in jedem Fall an; die konkrete Erstattungsfähigkeit wird gesondert geprüft.

KOSTEN NACHVOLLZIEHEN

Was wird ersetzt?
Es kommt auf den Fall an.

Erforderlichkeit, Nachweise und Haftungsquote sind entscheidend. Eine pauschale Zusage wäre nicht seriös.

PositionWorauf es ankommt
Gutachterkosten

Ob das Gutachten für den konkreten Schaden erforderlich ist und in welchem Umfang die Gegenseite haftet.

Rechtsanwaltskosten

Die erforderliche rechtliche Unterstützung und die Haftungsquote der Gegenseite.

Mietwagen / Nutzungsausfall

Die Voraussetzungen des Einzelfalls, der tatsächliche Bedarf und die erforderliche Ausfallzeit.

Weitere Schadenpositionen

Welche Schäden tatsächlich angefallen sind und wie sie sich nachvollziehbar belegen lassen.

REPARATUR ODER AUSZAHLUNG

Auch die Abrechnung
will verstanden sein.

Bei einer Sachbeschädigung kann grundsätzlich der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag verlangt werden. Bei einer Auszahlung ohne entsprechende Reparatur wird nicht tatsächlich angefallene Umsatzsteuer nicht ersetzt.

Grundlage: § 249 BGB
ANGEBOTE SORGFÄLTIG PRÜFEN

In Ruhe entscheiden.
Offene Punkte klären.

Eine schnelle Abwicklung kann entlasten. Prüfen Sie trotzdem, ob Schadenumfang, Kosten und Folgen ausreichend geklärt sind. Lassen Sie sich nicht zu einer Entscheidung drängen, deren Inhalt oder Reichweite Sie nicht verstehen.

Technische Fragen mit uns besprechen
IHR NÄCHSTER SCHRITT

Erst die Fakten.
Dann die Entscheidung.

01

Unterlagen sichern

Fotos, Schreiben der Versicherung, Rechnungen und vorhandene Gutachten zusammenstellen.

02

Schaden klären

Wir besprechen Ihr Fahrzeug, den Prüfungsumfang und die passende Begutachtung.

03

Ansprüche prüfen

Ein beauftragter Verkehrsrechtsanwalt übernimmt die individuelle rechtliche Einordnung und Durchsetzung.

PERSÖNLICH. UNABHÄNGIG. BEI IHNEN.

Klarheit für Ihren Schaden.
Persönlich an Ihrer Seite.

Fahrzeug, Anliegen und Standort nennen. Wir klären Umfang, Kosten und einen passenden Termin gemeinsam mit Ihnen.

Anfrage im Assistenten starten +49 1516 7209778Ein Termin gilt nach persönlicher Bestätigung.
Weiterführende Orientierung

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Rechtliche Beratung und Vertretung übernimmt ein entsprechend beauftragter Rechtsanwalt. Auf Wunsch vermitteln wir einen Kontakt.

Redaktionell geprüft am 15.10.2026.
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