Wenn die Gegenseite voll haftet.
Erforderliche Gutachterkosten werden grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Bei kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Wir klären den passenden Prüfungsumfang vor der Beauftragung.
Die Haftungsquote ist entscheidend.
Bei einer Mitschuld können Erstattungen anteilig erfolgen. Lassen Sie die Haftung rechtlich einordnen, bevor Sie von einer vollständigen Kostenübernahme ausgehen. Wir erläutern den technischen Prüfungsumfang und die Kosten.
Hier zählt Ihr Versicherungsvertrag.
Stimmen Sie die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters vorab mit Ihrer Versicherung ab. Kostenübernahme, Selbstbeteiligung und mögliche Werkstattbindung richten sich nach den vertraglichen Bedingungen.



